Fördermittel für energetische Sanierung – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Wo Hausbesitzer finanzielle Unterstützung für den Umbau erhalten

Eine energetische Sanierung oder Modernisierung macht ein Wohnhaus zwar umweltfreundlicher, ist aber meist auch mit hohen Kosten verbunden. Der Staat unterstützt Hausbesitzer daher mit finanziellen Fördermitteln. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, stellt die unterschiedlichen Programme vor und erklärt, worauf Hausbesitzer achten sollten.

Wer bei einem energetischen Umbau des Eigenheims Geld sparen möchte, sollte die entsprechenden Kosten in der Steuererklärung angeben. “Denn über eine Steuerermäßigung fördert die Politik Maßnahmen, die den Energiebedarf von Wohngebäuden senken, wenn diese mindestens zehn Jahre alt sind und selbst genutzt werden”, erläutert Michaela Rassat. Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen: Die geplanten Umbauten müssen die Anforderungen aus der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen und von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Pflicht ist außerdem die Zahlung per Überweisung und die Erstellung einer Rechnung. “Erfüllen Hausbesitzer diese Anforderungen, können sie 20 Prozent der Umbaukosten und maximal 40.000 Euro innerhalb von drei Jahren in der Steuererklärung angeben”, so die Juristin von ERGO.

Hauseigentümern stehen außerdem verschiedene Förderprogramme von Bund und Ländern zur Verfügung. Mit vergünstigten Krediten oder Zuschüssen können zum Beispiel Einzelmaßnahmen gefördert werden wie Heizungstausch oder -optimierung, Maßnahmen an der Gebäudehülle, eine Dämmung der Außenwände oder der Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung. “Die KfW Förderbank bietet hier einen Kredit von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss von zum Beispiel 20 Prozent für die Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken”, sagt Rassat. “Auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Hausbesitzer für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss beantragen. Der Betrag ist genauso hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit. Die Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme fördert das BAFA mit bis zu 50 Prozent und maximal 2.500 Euro jährlich bei Ein- und Zweifamilienhäusern.” Hauseigentümer, die sich für eine Sanierung interessieren, sollten gründlich prüfen, welches Förderprogramm für sie in Frage kommt. Wichtig: Anträge müssen sie vor Beginn der Umsetzung stellen. Übrigens: Manche Programme der KfW und der BAFA lassen sich miteinander kombinieren.

Darüber hinaus fördert die KfW nicht nur spezielle Einzelmaßnahmen, sondern zusätzlich alle energetischen Maßnahmen, mit denen das Eigenheim eine sogenannte Effizienzhaus-Stufe erreicht. “Dieser Wert gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Gegensatz zu einem Standardgebäude ist. Wie hoch der Kredit und der Tilgungszuschuss ausfallen, hängt von der erzielten Effizienzhaus-Stufe ab”, erklärt die ERGO Juristin. Wahlweise ist auch ein Sanierungszuschuss möglich. Hier ist es ebenfalls wichtig, dass Hauseigentümer den Antrag bei der KfW stellen, bevor der Umbau begonnen hat. Allerdings hängt der Erfolg des Antrags auch davon ab, ob aktuell noch Fördermittel verfügbar sind.

Hausbesitzer, die sich für den Einbau einer Fotovoltaikanlage interessieren, haben neben der Förderung für Einzelmaßnahmen auch die Möglichkeit, einen Kredit für netzeinspeisende Fotovoltaikanlagen bei der KfW zu beantragen. Diesen erhalten sie für Solarstromanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen, die dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) entsprechen. Voraussetzung ist, dass sie einen Teil der erzeugten Energie in das Stromnetz einspeisen oder verkaufen. Der zinsvergünstigte Kredit kann bis zu 100 Prozent der Investitionskosten ausmachen und bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Den Antrag müssen Interessenten vor Beginn des Vorhabens bei einer Bank oder Sparkasse stellen.

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