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Mietkosten für den Rauchmelder muss der Mieter nicht zahlen

Das Amtsgericht Leonberg hat mit Urteil vom 09.05.2019 zum Aktenzeichen 2 C 11/19 entschieden, dass es sich bei den Kosten für die Anmietung von Rauchmeldern nicht um nicht umlegbare Kosten handelt, weil diese an die Stelle der Kosten für die Anschaffung der Rauchmelder treten und der Eigentümer zu der Anschaffung der Rauchmelder verpflichtet ist. In …

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