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Naturschutzgebietsverordnung „Mergelgrube bei Hannover“ im Wesentlichen rechtmäßig

Aus der Pressemitteilung des OVG Lüneburg Nr. 54/2020 vom 03.11.2020 ergibt sich: Die Antragstellerin ist ein in den Bereichen Rohstoffgewinnung, Baustoffproduktion sowie Hoch- und Tiefbau tätiges Unternehmen. Ihr gehören Flächen im südlichen Bereich des Naturschutzgebiets sowie das Hafenbecken „Teutonia II“ im Misburger Hafen. Sie erhob zahlreiche Einwände gegen die Naturschutzgebietsverordnung. So hielt sie den räumlichen …

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