Initiative Ehrenwort: EFCTC lädt Kälte-Branche zur Selbstverpflichtung im Kampf gegen illegale Kältemittel ein

Von Herstellern und Importeuren über Handel, Handwerk und Gewerbe bis hin zu Anlagenbetreibern und Endverbrauchern kann jeder der Initiative beitreten. Unterstützer tragen dazu bei, illegale Produkte aufzuspüren und zu melden, wenn ihnen verdächtige Ware beim Kauf oder bei Wartungsarbeiten begegnet. Für die Initiative können sich Einzelpersonen oder Unternehmen anmelden.

In seiner heutigen Rede auf dem Chillventa eSpecial 2020, der weltweit führenden Fachmesse für Kältetechnik, sagt Felix Flohr, Kältemittel-Experte beim EFCTC-Mitgliedsunternehmen Daikin Chemical: „Wir stehen hinter der F-Gas-Verordnung, aber ehrgeizige Gesetze sollten die EU und ihre Mitgliedsstaaten an ihren Grenzen auch ehrgeizig durchsetzen. Bußgelder müssen höher, gleichmäßiger und in allen Mitgliedsstaaten einheitlicher ausfallen. Außerdem sollten Zollbeamte mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden, um in Echtzeit auf das HFKW-Register zuzugreifen zu können und illegal importierte HFKW zu identifizieren.“

Die erfolgreiche Zerschlagung des Schwarzmarktes hängt von einer erfolgreichen Rechtsdurchsetzung und entsprechenden politischen Maßnahmen in der gesamten EU ab. Der EFCTC fordert Behörden und Offizielle der gesamten EU dazu auf, im Rahmen des „Ehrenwort“ auch das Bewusstsein für den illegalen Handel zu schärfen und mit der Industrie zusammenzuarbeiten, um das Ziel gemeinsam zu erreichen.

Seit 2015 zielt die F-Gas-Verordnung der EU darauf ab, die Klimaauswirkungen von HFKWs durch ein etabliertes Quotensystem zu verringern. Eine Datenanalyse von Oxera Consulting, ausgewertet durch den EFCTC, kam im Juni 2020 jedoch zu dem Ergebnis, dass der Schwarzmarkt für illegal importierte HFKW in der EU im Jahr 2018 bis zu 34 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent entspricht. Diese Menge ist vergleichbar mit einem Drittel des legalen Marktes, oder auch rund 25 Millionen neuen Autos auf den Straßen der EU, mehr als die Gesamtmenge der heute in Spanien fahrenden Autos.

Nicht nur die umweltpolitischen Ambitionen des European Green Deal sind bedroht. Europäische Unternehmen in der gesamten Lieferkette, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen, vertreiben und verwenden unbewusst illegal importierte Produkte. Betroffene erleiden hohe wirtschaftliche Verluste, wenn Anwender illegaler Kältemittel sie am Markt unterbieten. Laut einer Umfrage der Environment Investigation Agency (EIA) sind sich 83% der Beschäftigen in der Wertschöpfungskette für Kältemittel über den illegalen Handel mit HFKW bewusst. 72% der Befragten haben bereits einmal Einwegflaschen angeboten bekommen – solche Behälter sind seit 2006 in Europa verboten.

Jüngste Beschlagnahmungen illegaler Lieferungen in Rumänien, Rotterdam und dem italienischen Livorno untermauern die Dimension des Problems, die Komplexität der illegalen Handelsrouten und der Wiederverkaufsmärkte. Von der Produktion bis zur Endanwendung im Bau- und Gastgewerbe oder der Automobilindustrie geht ein HFKW-Behälter durch viele Hände. Der Schwarzmarkt für Kältemittel kann nur dann vernichtet werden, wenn jedes Glied innerhalb der Wertschöpfungskette seine Verantwortung ernst nimmt und sich der gemeinsamen Initiative gegen den Schmuggel anschließt.

„Die Zeit zum Handeln ist jetzt gekommen. Die nächste Quotensenkung der HFKWs im Januar 2021 wird den legalen Markt auf 45% des Richtwerts von 2015 schrumpfen lassen. Dieser Vorgang bietet illegalen Akteuren die Möglichkeit, der Nachfrage illegaler Ware weiter nachzukommen und den Schwarzmarkt wachsen zu lassen“, so Felix Flohr.

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Der Europäische Technische Ausschuss für Fluorkohlenwasserstoffe (EFCTC) ist eine Sektorgruppe des Verbands der Europäischen chemischen Industrie (Cefic) und repräsentiert die Unternehmen Arkema, Chemours, Daikin Chemical, Honeywell und Koura. Hauptziele sind die Bereitstellung aktueller Informationen über die Anwendung, Sicherheit, Gesundheits- und Umweltauswirkungen von HFKW (teilfluorierten Kohlenwasserstoffe), FKW (perfluorierte Kohlenwasserstoffe), HFO (Hydrofluorolefine) sowie die einschlägige europäische und internationale Gesetzgebung.