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Startseite » Energie » Auch zukünftig kein Ölheizungsverbot per Gesetz

Auch zukünftig kein Ölheizungsverbot per Gesetz

2. November 2020
in Energie
Reading Time: 1 min
Auch zukünftig kein Ölheizungsverbot per Gesetz

Verunsicherung durch widersprüchliche Medienberichte

sup.- Welche Rolle wird die Wärme-Energie Öl bei künftigen Heizungsmodernisierungen noch spielen? Gar keine, fürchten manche Hausbesitzer, die sich in letzter Zeit zunehmend von widersprüchlichen oder unvollständigen Medienberichten verunsichert fühlen. Danach scheint das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Neuinstallation einer Ölheizung schon in wenigen Jahren grundsätzlich zu verbieten. Der Primärenergiebedarf von Gebäuden solle auf diese Weise verringert werden. Zweifellos eine wichtige Zielsetzung, aber das vermeintliche Ölheizungsverbot ab Anfang 2026 entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Missverständnis. Denn auch nach diesem Zeitpunkt wird es zahlreiche Häuser geben, in denen Heizöl bei Sanierungen die erste Wahl für den Heizungsbrennstoff sein darf. Beispielsweise immer dann, wenn die Maßnahmen einen wichtigen Aspekt umfassen, der jedem Eigentümer oder Bauherrn ohnehin dringend zu empfehlen ist: die Einbindung erneuerbarer Energien in die Wärmeversorgung.

Wer also klimaschonende Energiequellen wie Photovoltaik, Solarthermie, einen Pelletkaminofen oder eine Wärmepumpe in das geplante Gebäudekonzept integriert, der braucht auch in Zukunft auf den bewährten Brennstoff Heizöl nicht zu verzichten. “Es gibt kein Ölheizungsverbot, lediglich eine Zusammenführung bestehender und neuer Auflagen, die Eigentümer zu berücksichtigen haben”, so das Institut für Wärme und Mobilität (IWO), das zudem auf die hohe Energieeffizienz und den damit verbundenen Spar-Effekt zeitgemäßer Öl-Brennwerttechnik verweist. Bis zum Jahr 2025 darf solch eine ölbetriebene Brennwertheizung nach wie vor ohne die Kombinationsvorgabe installiert werden. Und dort, wo ein Haus weder regenerativ noch mit Gas oder Fernwärme versorgt werden kann, lässt die Gesetzeslage selbstverständlich auch darüber hinaus den Einbau einer Ölheizung zu.

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