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Nächtlicher Lärm: Kein Verkauf von Alkohol nach 22 Uhr durch zwei Kioske

Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 07.08.2020 zu den Aktenzeichen 4 B 3598/20 und 4 B 3123/20 entschieden, dass zwei Kioske auf der Limmerstraße in Linden-Nord vorläufig nach 22 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkaufen dürfen. Gegenstand der Verfahren waren auf das Immissionsschutzrecht gestützte Verfügungen, mit denen die Region Hannover den Verkauf von alkoholischen Getränken durch …

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