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Muslimischer Gebetsruf über Lautsprecher erlaubt

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 23.09.2020 zum Aktenzeichen 8 A 1161/18 entschieden, dass die Türkisch Islamische Gemeinde (Ditib) in der Stadt Oer-Erkenschwick freitags durch den Muezzin mittels eines Lautsprechers zum Gebet rufen zu darf. Die Kläger, ein Ehepaar, wohnen in einer Entfernung von knapp 900 m zur Moschee. Sie wandten …

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